Unterstützung für dich und deinen Menschen
Was möglich ist
Alles auf einen Blick, Stand Oktober 2026.
Schön, dass du hier bist. Vielleicht hältst du gerade mein Buch „Du bist unverhandelbar!“ in der Hand und hast den QR-Code gescannt. Auf dieser Seite findest du, welche Unterstützung dir und deinem Menschen zusteht. Ich halte sie für dich aktuell, auch wenn sich mit der Pflegereform 2027 etwas ändert.
Alles beginnt mit dem Pflegegrad
Fast jede Unterstützung hängt am Pflegegrad. Beantragen kannst du ihn bei der Pflegekasse deines Menschen. Ein Anruf reicht, damit der Antrag ab diesem Tag zählt. Danach kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes nach Hause, bei Privatversicherten von Medicproof.
Mein Tipp: Schreib eine Woche lang auf, wobei du hilfst und wie lange es dauert. Dann hast du beim Termin alles vor Augen.
Hat sich die Lage verändert? Eine Höherstufung kannst du jederzeit beantragen.
Wenn du selbst pflegst
Pflegegeld
Pflegst du selbst, zahlt die Pflegekasse jeden Monat Pflegegeld an deinen Menschen. Ihr entscheidet gemeinsam, wofür ihr es nutzt.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Beratungsbesuch nach § 37.3
Wer nur Pflegegeld bekommt, hat einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause. Die Pflegekasse zahlt ihn. Mit dem Nachweis bleibt das Pflegegeld in voller Höhe. Nutze den Besuch für deine Fragen, er ist auch für dich da.
Rentenpunkte für dich
Pflegst du mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und arbeitest du höchstens 30 Stunden? Dann zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Beiträge in deine Rentenversicherung. Gib dafür den Fragebogen zur Pflegeperson bei der Pflegekasse ab.
Pflegekurse
Kurse und Schulungen für Angehörige, auch bei dir zu Hause, übernimmt die Pflegekasse.
Wenn ein Pflegedienst kommt
Für einen ambulanten Pflegedienst gibt es die Pflegesachleistung. Sie lässt sich mit dem Pflegegeld kombinieren: Was ihr vom Betrag nicht für den Pflegedienst braucht, gibt es anteilig als Pflegegeld.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung kannst du außerdem für Unterstützung im Alltag umwandeln, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt oder Begleitung.
Für jeden Pflegegrad, auch Grad 1
Entlastungsbetrag
131 € im Monat. Für Unterstützung im Alltag durch anerkannte Anbieter: im Haushalt, beim Einkaufen, bei Betreuung und Begleitung. Was du in einem Jahr nicht nutzt, kannst du bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bis 42 € im Monat. Für Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen.
Wohnung anpassen
Bis 4.180 € je Maßnahme. Zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind es bis zu 16.720 €.
Technische Hilfsmittel
Pflegebett, Hausnotruf oder Lagerungshilfen gibt es über die Pflegekasse, oft leihweise. Die Zuzahlung liegt bei höchstens 25 € je Hilfsmittel.
Durchatmen
3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab Pflegegrad 2. Für die Zeit, in der du Urlaub machst, krank bist oder eine Pause brauchst. Die Vertretung kann stundenweise zu Hause einspringen, oder dein Mensch geht für einige Tage in eine Kurzzeitpflege. Das Pflegegeld läuft in dieser Zeit bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter.
Tages- und Nachtpflege. Ein Tag in Gemeinschaft für deinen Menschen, ein freier Tag für dich. Dafür gibt es einen eigenen Betrag, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
| Pflegegrad | Tages- und Nachtpflege im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Für dich, wenn du berufstätig bist
Pflegeunterstützungsgeld. Tritt plötzlich eine Pflegesituation ein, kannst du bis zu zehn Arbeitstage im Jahr freinehmen, um alles zu organisieren. Die Pflegekasse zahlt dir in dieser Zeit 90 Prozent deines Nettogehalts. Wenn du länger kürzertreten möchtest, gibt es außerdem Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Reha für dich. Auch pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Reha. Dein Mensch kann in dieser Zeit mit in die Reha-Einrichtung kommen und wird dort versorgt.
Drei Schritte für den Anfang
- Pflegegrad beantragen oder überprüfen lassen.
- Den Entlastungsbetrag nutzen. Eine Liste anerkannter Anbieter in deiner Nähe bekommst du bei der Pflegekasse.
- Einen Plan machen: Was brauchst du, was braucht dein Mensch, und wer kann mithelfen?
Pflege zu Hause Schritt für Schritt ordnen
In meinem Kurs „PflegeStrategie – Pflege zu Hause sicher organisieren in 7 Tagen“ zeige ich dir, was du wissen musst, was du beantragen kannst und wie du die Pflege so organisierst, dass sie im Alltag funktioniert.
Über mich
Ich bin Diana Ramme, Pflegestrategin. Seit 1989 bin ich in der Pflege, als Krankenschwester, als Pflegedienstleitung und als Gründerin von DIACARA Ambulanter Pflegedienst. Ich bin Pflegeberaterin nach § 45 SGB XI und habe in dieser Zeit Tausende Angehörige begleitet.
Pflege ist unverhandelbar. Du auch.
Stand: Oktober 2026. Quelle der Beträge: Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“, Stand Januar 2026. Die genauen Bedingungen im Einzelfall nennt dir die Pflegekasse.